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Beitragsordnung

Die Beitragsordnung wurde am 26.09.2009 wie folgt von der Gründungsversammlung beschlossen.

§ 1. Höhe der Beiträge

(1) Der Jahresbeitrag für natürliche Personen beträgt mindestens:

  • Erwachsene: EUR 24,–
  • Für Personen mit nachgewiesener eingeschränkter finanzieller Leistungskraft, auf Antrag (Schüler, Studenten, Arbeitslose, Rentner und Sozialhilfeempfänger sowie Schwerbehinderte): EUR 12,–

Freiwillige, höhere Beiträge sind auf dem Mitgliedsantrag schriftlich zu vermerken.

(2) Für juristische Personen gelten folgende Mitgliedsbeträge:

  • Mindest-Mitgliedsbeitrag für juristische Personen: EUR 100,–
  • Untergliederungen im Deutschen Amateur Radio Club e.V. (DARC e.V.) oder des Verbands der Funkamateure in Telekommunikation und Post e.V. (VFDB e.V.) zahlen pro Mitglied (Stichtag: 01.01. eines Jahres) und Jahr je EUR 1,–

(3) Aufnahmegebühren werden nicht erhoben.

(4) In Einzelfällen kann der Vorstand Sonderabsprachen treffen.

§ 2. Fälligkeit/Zahlungsweise

(1) Der Mitgliedsbeitrag wird für ein Kalenderjahr fällig.

(2) Der Mitgliedsbeitrag wird einmal jährlich gezahlt werden.

(3) Die Zahlung ist jeweils zum 01.01. eines Jahres fällig.

(4) Die Zahlung des Beitrages erfolgt grundsätzlich im Lastschriftverfahren. In besonderen Fällen sind hiervon Ausnahmen möglich.

Unsere Beitragsordnung kann auch als pdf-Datei heruntergeladen werden.